(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für die Erbringung von Maklerleistungen zwischen uns, der
Ayk Walter Immobilien
Schinkelstraße 19
40211 Düsseldorf
Telefon: + 49 (0) 211 – 30236971
E-Mail: walter@ayk-walter-immobilien.de
USt-IdNr.: DE328266002
(im Folgenden „Makler“ genannt) und unseren Kunden (im Folgenden „Käufer“, gemeinschaftlich auch „Parteien“ genannt). Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher gemäß § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer gem. § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Alle zwischen dem Käufer und Makler im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, der schriftlichen Auftragsbestätigung des Maklers sowie dessen Annahmeerklärung.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(4) Abweichende Bedingungen des Käufers akzeptiert der Makler nicht. Dies gilt auch, wenn der Makler der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
(5) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass der Makler nochmals auf sie hinweisen müsste. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Makler dem ausdrücklich zugestimmt hat.
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Alleinbeauftragung des Maklers mit dem Nachweis entsprechender Immobilienobjekte und Verkäufer oder mit der Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses.
(2) Der Käufer ist für die Zeit der Vertragsdauer verpflichtet, keinen weiteren Makler zu beauftragen und jede Tätigkeit anderer Makler in Bezug auf das Objekt zu untersagen.
(3) Der Makler übernimmt keine Gewähr für den tatsächlichen Abschluss eines Kaufvertrages.
(1) Der Käufer kann bei Interesse an einer über einen Online-Immobilien-Marktplatz angebotenen Immobilie oder bei grundsätzlichem Interesse an einer Immobilie direkt per Telefon, E-Mail oder durch Ausfüllen des Online-Kontaktformulars auf der Website des Maklers und durch Anklicken der Checkbox Datenschutz („Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage und zur Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder Post elektronisch erhoben und gespeichert werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an walter@ayk-walter-immobilien.de widerrufen.“) und des Buttons „Abschicken“ eine unverbindliche Anfrage an den Makler richten. Die Einzelheiten darüber, welche Daten erhoben werden, sind aus dem Online-Kontaktformular zu entnehmen. Der Käufer kann seine Eingaben jederzeit vor Absenden seiner Anfrage über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen.
(2) Im Falle der direkten Anfrage beim Makler nimmt dieser zunächst zum Käufer Kontakt auf, um in einem Erstgespräch wesentliche Informationen für den später durchzuführenden Nachweis entsprechender Immobilien zu erhalten.
(3) Der Makler übersendet dem Käufer auf dessen Anfrage über Online-Immobilien-Marktplätze bzw. im Anschluss an das Erstgespräch zum Nachweis entsprechender Immobilien ein Exposé in Textform (per E-Mail). Um das vollständige Exposé, welches kein verbindliches Angebot des Maklers darstellt, einsehen zu können, muss der Käufer auf einen mit der E-Mail zugesandten Link klicken, um dieses auf sein Endgerät herunterzuladen. Es gelten die dem Exposé beigefügten AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung.
(4) Entspricht das Exposé den Vorstellungen des Käufers, übersendet der Makler dem Käufer weitere Unterlagen zum Immobilienobjekt und vereinbart ggf. Besichtigungstermine. Der Käufer lässt dem Makler vor einem vereinbarten Besichtigungstermin ein Angebot zur Erbringung der Maklerleistungen in Textform (per E-Mail) zukommen.
(5) Der Makler wird den Zugang der durch den Käufer abgegebenen Beauftragung zur Erbringung von Maklerleistungen unverzüglich in Textform bestätigen. In einer solchen Bestätigung liegt noch keine verbindliche Annahme der Beauftragung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
(6) Ein Maklervertrag kommt erst zustande, wenn der Makler die Beauftragung durch das Angebot des Käufers innerhalb von sieben (7) Tagen in Schriftform oder Textform annimmt. Sofern der Makler die Beauftragung des Käufers nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung der Beauftragung und der Käufer ist an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden.
(8) Der Käufer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Anfragenabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Makler versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Käufer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Makler oder von diesem mit der Anfragenabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
(1) Ist der Käufer Verbraucher, steht dem Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu.
(2) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden Widerrufsbelehrung:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Ayk Walter Immobilien, Schinkelstraße 19, 40211 Düsseldorf, Deutschland, Telefon: + 49 (0) 211 – 30236971, E-Mail: walter@ayk-walter-immobilien.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Briefoder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und wir mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
- Ende der Widerrufsbelehrung -
Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An
Ayk Walter Immobilien
Schinkelstraße 19
40211 Düsseldorf
Deutschland
E-Mail: walter@ayk-walter-immobilien.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) /die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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Bestellt am ____________ (*) /erhalten am _______________(*)
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Name des/der Verbraucher(s)
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Anschrift des/der Verbraucher(s)
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
_______________________
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
(1) Der Makler darf weitere Vertriebspartner nur einschalten, wenn dadurch dem Käufer keinerlei weitere Kosten zur Last fallen.
(2) Der Makler ist berechtigt, auch für den Verkäufer entgeltlich tätig zu werden, wenn er diese Tätigkeit auf den Nachweis beschränkt und den Käufer zuvor schriftlich informiert. Jede Doppeltätigkeit verpflichtet den Makler zu strenger Unparteilichkeit.
(3) Der Makler verpflichtet sich, dem Käufer von allen Umständen unverzüglich Kenntnis zu geben, die für dessen Kaufentscheidung von Bedeutung sein können. Er wird den Käufer in regelmäßigen Abständen über den Stand seiner Bemühungen unterrichten. Zu eigenen Nachforschungen ist er jedoch nur dann verpflichtet, wenn dies separat vereinbart wird.
(4) Der Makler verpflichtet sich, diesen Maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen. Er haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit.
(5) Der Makler verpflichtet sich, hinsichtlich der anlässlich der Durchführung des Maklervertrags erlangten Kenntnis über den Käufer Verschwiegenheit zu bewahren, es sei denn, dass der Käufer den Makler (schriftlich) von dieser Geheimhaltung entbindet.
(1) Der Käufer verpflichtet sich, keine weiteren Makler zu beauftragen und jedwede Tätigkeit anderer Makler in Bezug auf das jeweilige Immobilienobjekt zu untersagen.
(2) Der Käufer verpflichtet sich, den Makler unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder die Änderung der Kaufabsicht.
(3) Weist der Makler ein Objekt nach, das dem Käufer bereits bekannt ist, ist der Käufer verpflichtet, den Nachweis des Maklers schriftlich oder in Textform zurückzuweisen.
(4) Der Käufer ist verpflichtet, den Makler vom Zustandekommen eines Vertrags unverzüglich zu benachrichtigen und ihm auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrags zu übermitteln.
(5) Der Käufer ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Maklervertrags erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Käufer gegen diese Verschwiegenheitspflicht und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über das vom Makler nachgewiesene Objekt, so schuldet der Käufer die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst abgeschlossen hätte.
(1) Der Käufer verpflichtet sich, an den Makler eine Provision in Höhe von 3,57 % (inklusive der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer) vom gesamten Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängender Nebenabreden des Gesamtkaufpreises zu bezahlen, sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart ist. Der Makler ist berechtigt, für dieselbe Maklerleistung auch eine Provision vom Verkäufer des Immobilienobjekts zu verlangen.
(2) Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen (wie etwa Übernahme von Grundbuchlasten, Erwerb von Einrichtungen, etc.). Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt nicht den Provisionsanspruch des Maklers.
(3) Der Provisionsanspruch des Maklers ist entstanden und fällig mit Abschluss des voll wirksamen notariellen Kaufvertrages mit dem von dem Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartnern. Die Vermittlungstätigkeit des Maklers gilt auch dann als ursächlich oder mitursächlich, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Auftrags, aber in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt.
(4) Der Nachweis des Vertragsschlusses durch den Makler gilt als anerkannt, sofern der Makler nicht schriftlich innerhalb von einer Woche seine Vorkenntnis mit Angabe der Quelle mitteilt. Der spätere Nachweis der Vorkenntnis bleibt dem Makler jedoch vorbehalten.
(5) Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Kauf eines realen oder ideellen Anteils an dem Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und ähnlichen sowie die Übertragung von Gesellschaftsrechten. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Vertragsabschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Käufer in enger und dauerhafter rechtlicher oder persönlicher Verbindung steht.
(6) Für Verbraucher gilt ergänzend: Ist der Käufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses Verbraucher und hat der Makler sich auch eine Provision vom Verkäufer der Wohnung oder des Einfamilienhauses versprechen lassen, ist eine Vereinbarung nach Absatz 1 nur wirksam, wenn Käufer und Verkäufer zur Zahlung einer Provision in gleicher Höhe gegenüber dem Makler verpflichtet sind. Vereinbart der Makler mit einer Partei des Kaufvertrags, dass er für diese unentgeltlich tätig wird, kann er sich auch von der anderen Partei keine Provision versprechen lassen. Ein Erlass wirkt auch zugunsten des jeweils anderen Vertragspartners des Maklers.
(7) Für Verbraucher gilt ergänzend: Wurde im Falle des Abs. 6 nur ein Maklervertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die den Käufer zur Zahlung oder Erstattung der Provision verpflichtet, nur wirksam, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung der Provision mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Der Anspruch gegen den Käufer wird erst fällig, wenn der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Zahlung der Provision nachgekommen ist und sie oder der Makler einen Nachweis hierüber erbringt.
(8) Für Verbraucher gilt ergänzend: Im Übrigen genügt in den Fällen des Abs. 6 zur Begründung des Provisionsanspruchs der mit dem Erwerb verbundene Kauf von Wohnungen i.S.d. Wohnungseigentums nach § 1 Abs. 2 WEG, Wohnungserbbaurechten i.S.d. § 30 WEG, Dauerwohnrechten i.S.d. § 31 Abs.1 S.1 WEG, Miteigentumsrechten an einem Grundstück in Verbindung mit einer Nutzungsregelung von Wohnräumen i.S.d. § 1010 BGB und/oder von Einfamilienhäusern, die hauptsächlich den Wohnzwecken eines einzelnen Haushalts dienen oder in denen sich nur eine weitere Wohnung von untergeordneter Bedeutung befindet (sog. Einliegerwohnung), sowie den Erbbaurechten daran. Der Kauf von unbebauten Grundstücken ist davon nicht erfasst.
(1) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Maklers synallagmatisch verknüpft oder von dem Makler anerkannt sind.
(2) Ist der Käufer Unternehmer, ist ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Käufers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Makler erforderlich.
(1) Der Makler ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 3 GwG dazu verpflichtet, bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit den allgemeinen Identifizierungspflichten des § 2 Abs. 1 Nr. 14, Abs. 2 auch i.V.m. Abs. 3 GwG nachzukommen.
(2) Die Identifizierung der Kaufvertragsparteien oder deren wirtschaftlich Berechtigten hat gem. § 11 GwG durch Vorlage eines amtlichen Legitimationspapiers (Ausweis, Reisepass, etc. oder Registerauszüge und andere beweiskräftige Dokumente) und durch Anfertigung von Kopien stattzufinden, sobald der Käufer ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Kaufvertrags äußert und die Kaufvertragsparteien hinreichend bestimmt sind.
(3) Eine Identifizierung ist gem. § 11 Abs. 3 GwG nicht notwendig, wenn die zu identifizierende Person bereits bei früherer Gelegenheit identifiziert wurde und die bei dieser Identifizierung festgestellten Daten noch zutreffend sind.
(4) Die Aufzeichnungen, Kopien und sonstigen Belege sind gem. § 8 Abs. 4 fünf (5) Jahre aufzubewahren, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen über Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten eine längere Frist vorsehen. In jedem Fall sind die Aufzeichnungen und sonstigen Belege spätestens nach Ablauf von zehn Jahren zu vernichten.
(1) Das Vertragsverhältnis hat eine feste Laufzeit von sechs (6) Monaten. Während dieses Zeitraums ist der Vertrag nicht ordentlich kündbar. Er verlängert sich um drei (3) weitere Monate, wenn er nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens nach neun (9) vollen Monaten nach Beauftragung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Jede Vertragspartei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Makler die Interessenwahrnehmung für den Käufer trotz Abmahnung wesentlich vernachlässigt oder der Käufer trotz Abmahnung die Alleinauftragsbindung verletzt.
(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.
(1) Hinsichtlich der von dem Makler erbrachten Leistungen und der inhaltlichen Richtigkeit der übermittelten Daten des Kaufobjekts haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Makler nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten).
(3) Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.
(4) Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung des Maklers ausgeschlossen.
(1) Der Makler erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Käufers. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Käufers beachtet der Makler die gesetzlichen Bestimmungen. Der Makler ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung der Bestellung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der in dem Online-Angebot des Auftragnehmers abrufbaren Datenschutzerklärung.
(2) Der Käufer erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
(3) Sofern und soweit der Makler im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Käufers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
(4) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG-neu) und des Telemediengesetzes (TMG).
(1) Für Verbraucher gilt: Die Europäische Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen (Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen), an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
(2) Der Makler ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle / Universalschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Käufer und dem Makler gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Käufer Verbraucher und hat dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Maklers in Düsseldorf.
(2) Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Maklers in Düsseldorf. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Der Makler ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Stand: 01.09.2021